Generell müssen alle Drucksensoren die Druckgeräterichtlinie sowie die EMV-Richtlinie 2004/108/EG erfüllen, wenn man sie innerhalb der EU in Verkehr bringen möchte. Je nach Applikation oder Einsatzort gelten zusätzlich die verschiedensten Zulassungen. So gelten zum Beispiel für explosionsgefährdete Bereiche in Europa die Bestimmungen nach 94/9/EG ATEX. Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen existieren ebenfalls Vorschriften, wie beispielsweise die EG-Richtlinie 72/246/EWG, die Forderungen zur EMV enthält. Selbstverständlich gibt es auch noch Zulassungen für Märkte außerhalb Europas, z. B. von CSA für Kanada und FM Approvals oder UL für die USA.
Aus verschiedenen Gründen kann es erforderlich werden Änderungen an existierenden Ausführungen von Drucksensoren vorzunehmen. Sehr häufig wird zum Beispiel ein kundenspezifischer Prozessanschluss oder ein geänderter elektrischer Ausgang benötigt. Auch wenn diese Änderungen zum großen Teil technisch einfach umzusetzen sind, so gilt zunächst, dass man an zugelassenen Geräten keinerlei Änderungen vornehmen darf.


