
Werden Drucksensoren und andere Feldgeräte in Umgebungen von brennbaren Gasen und Stäuben eingesetzt, so unterliegen sie der Kennzeichnungspflicht nach der ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG.
Die Kennzeichnung von Drucksensoren beinhaltet neben der Zulassungsstelle und der Zulassungsnummer für den Anwender wichtige Informationen. So bedeutet zum Beispiel ein „X“ nach der Zulassungsnummer, dass besondere Bedingungen bei der Verwendung des Gerätes zu beachten sind. Diese sind wahlweise der jeweiligen Bedienungsanleitung oder dem Zulassungsdokument zu entnehmen.
Die Gerätekennzeichnung nach ATEX gibt jedoch vor allem Aufschluss auf die möglichen Einsatzbereiche und die verwendete Schutzart des Drucksensors:








